Begutachtung / Fachplanerische Leistungen
Langjährige berufspraktische Erfahrung, ein ununterbrochener Bezug zur Praxis, die ständige Auseinandersetzung mit technischen und ökonomischen Weiterentwicklungen im jeweiligen Themenfeld und die Kenntnis des jeweils neusten Standes der Technik sind die Grundvoraussetzung für die freie Sachverständigentätigkeit. Dazu gehören erweiterte technische, wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie die persönliche Befähigung zur sachlichen und unvoreingenommenen objektiven Analyse und Dokumentation von Sachverhalten. Mit unserem über die Jahre gewonnenen Knowhow bieten wir in diesem Sinne Bautechnische Qualitätskontrollen an.
Gutachten/ gutachterliche Stellungnahmen, in unserem Büro für Schäden am Gebäude, können in Zweifelsfragen beauftragt werden. Sie stellen ein jeweils begründetes Urteil eines Sachverständigen, welcher mit einer besonderen Sachkunde und überdurchschnittlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet ausgestattet ist, dar und enthalten Darstellungen von Erfahrungsansätzen sowie Schlussfolgerungen für die Beurteilung eines Zustandes oder Geschehens. Der Sachverständige erstellt in der Regel schriftliche Gutachten oder Stellungnahmen entsprechend der beauftragten Leistung.
Des Weiteren erstellt unser Büro Fachplanungen zur Barrierefreiheit. Spezialisierte Planungen wie diese werden seriös ausschließlich durch einen Fachplaner erstellt. Im Gegensatz zur übergreifenden Planung des Architekten befasst sich der Fachplaner mit einem bestimmten Schwerpunktthema der Architektur; wie in unserem Falle die Barrierefreie Planung. Auf Wunsch erstellen wir hierfür auch qualifizierte Gutachten.